Privatpersonen

Privatpersonen unterliegen mit ihren Einkünften der Besteuerung, ebenso werden private Vermögensveränderungen mit Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer belastet. Wir bieten steuerliche Optimierungswege und damit Chancen auf finanzielle Vorteile.


Wir beraten Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten und erstellen die damit zusammenhängenden Steuererklärungen:

  • Sämtliche Einkommensteuererklärungen, einschließlich der Ermittlung aller Einkünfte aus privaten Vermögen (Überschussermittlungen von Vermietungsobjekten u.ä.).
  • Zugehörige Umsatzsteuererklärungen von z.B. gewerblichen Vermietungsobjekten oder Photovoltaikanlagen
  • Beratung und Planung im deutschen und internationalen Steuerrecht  
  • Beratung zu vorweggenommenen Erbfolgen (Vermögensübertragungen im Wege der Schenkungen)
  • Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Lohnsteuerjahresausgleich sowie Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen von Vermietungsobjekten
  • Erstellung von Prognosen und Überprüfung festgesetzter Steuervorauszahlungen, einschl. Herabsetzungsanträge etc.
  • Übernahme von Meldungen an Behörden und Institutionen 

Die Gesetzgebung und Rechtsprechung produziert nahezu täglich neue undurchschaubare steuerliche Änderungen. Bereits im Vorfeld einer Investition oder Umstrukturierung ist es sinnvoll, die Rahmenparameter zu prüfen. Auf dessen Grundlage wird eine individuelle Lösung mit geeigneten Maßnahmen zusammengestellt.  

 

Hierzu bieten wir an: 

  • Steuerliche Optimierung von Investitionen
  • Investitions- und Liquiditätsplanung, einschl. Begleitung des Mandanten bei Finanzierungsanfragen bei Banken

Steuererklärungen bzw. die entsprechenden Bescheide unterliegen Änderungen durch die Finanzbehörden. Recht haben und Recht bekommen fällt in der heutigen Zeit immer weiter auseinander. Die sog. Durchsetzungsberatung, die Unterstützung des Mandanten zur Durchsetzung seines guten Rechts, rückt in den Mittelpunkt unserer steuerlichen Tätigkeit für unsere Mandanten. Dies auch dann, wenn strafrechtliche Schritte seitens der Verwaltung eingeleitet werden. 

 

Hierzu unterstützen wir unsere Mandanten wie folgt:

  • Steuerstrafrecht; Verteidigung gegenüber dem Finanzamt / Staatsanwalt
  • Hilfen bei steuerlichen Selbstanzeigen
  • Rechtsbehelfe: Einsprüche, Klagen und Revisionen beim Bundesfinanzhof


Ziel unserer Beratung ist es, ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse individuell zugeschnittenes Beratungskonzept zu entwickeln.

 

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