Ihr Vermögen, Ihr Wille – Unsere Verantwortung.
Die Gestaltung von Testament, Erbvertrag, Vermächtnis für den „Fall der Fälle“ kann eine schwierige, nervenzehrende und persönliche Belastung sein. Bestraft wird dabei der, der zu Lebzeiten nicht genügend vorgesorgt hat.
Damit Sie Ihr Vermögen auch immer in den richtigen Händen wissen, unterstützen wir Sie dabei Ihre letztwillige Verfügung in Form von Testament, gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag wirksam zu errichten und beraten Sie bei allen Fragen zu Erb- und Erbfolgeregelungen.
Auch die Frage, ob eine vorweggenommene Erbfolge der Vermögensübertragung durch Testament oder Erbvertrag für Sie in Frage kommt, beantworten wir Ihnen gerne.
Im Rahmen unserer Beratung ist es unsere Priorität steuerliche und wirtschaftliche Aspekte mit ihren individuellen Interessen zu verbinden, um somit Sie und Ihr Vermögen gegen den Zufall zu wappnen.