Gesellschaftsrecht

Gesell­schafts­recht ist das zen­tra­le Rechts­ge­biet für die Struk­tu­rie­rung und Orga­ni­sa­ti­on eines Unter­neh­mens und damit das Rechts­ge­biet, wel­ches Sie als Unter­neh­mer am lang­fris­tigs­ten beschäf­tigt.

Von der Grün­dung über die Expan­si­on bis hin zur Liqui­da­ti­on zieht sich das Gesell­schafts­recht durch jedes Unter­neh­men.

Auf die­sem lan­gen und nicht immer über­schau­ba­ren Weg möch­ten wir Sie beglei­ten. Im Rah­men unse­rer jahr­zehn­te­lan­gen Erfah­rung und engen Zusam­men­ar­beit mit Unter­neh­men diver­ser Rechts­for­men, kön­nen wir Ihnen bei sämt­li­chen gesell­schafts­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen als geeig­ne­te Anlauf­stel­le die­nen.