Erben und Schenken

Ihr Ver­mö­gen, Ihr Wil­le – Unse­re Ver­ant­wor­tung

Die Gestal­tung eines Tes­ta­ments, Erb­ver­trags oder Vermächt­nisses für den „Fall der Fäl­le“ kann eine schwie­ri­ge, nerven­zehrende und per­sön­li­che Belas­tung sein. Bestraft wird dabei der, der zu Leb­zei­ten nicht genü­gend vor­ge­sorgt hat.

Damit Sie Ihr Ver­mö­gen auch immer in den rich­ti­gen Hän­den wis­sen, unter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihre letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung in Form eines Tes­ta­ments, gemein­schaft­li­chen Tes­ta­ments oder Erb­ver­trags wirk­sam zu errich­ten und bera­ten Sie dar­über hin­aus natür­lich bei allen Fra­gen zu Erb- und Erb­fol­ge­re­ge­lun­gen.

Auch die Fra­ge, ob eine vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge der Vermögens­­­übertragung durch Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag für Sie sinn­voll ist, beant­wor­ten wir Ihnen ger­ne.

Dabei legen wir gro­ßen Wert dar­auf, steu­er­li­che und wirtschaft­liche Aspek­te mit Ihren indi­vi­du­el­len Inter­es­sen zu ver­bin­den, um Ihre Nach­folgeregelung best­mög­lich im Vor­aus zu pla­nen.