Erben und Schenken

Die Gestal­tung von Tes­ta­ment, Erb­ver­trag, Ver­mächt­nis für den „Fall der Fäl­le“ kann eine schwie­ri­ge, ner­ven­zeh­ren­de und per­sön­li­che Belas­tung sein. Bestraft wird dabei der, der zu Leb­zei­ten nicht genü­gend vor­ge­sorgt hat.

Damit Sie Ihr Ver­mö­gen auch immer in den rich­ti­gen Hän­den wis­sen, unter­stüt­zen wir Sie dabei Ihre letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung in Form von Tes­ta­ment, gemein­schaft­li­chem Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag wirk­sam zu errich­ten und bera­ten Sie bei allen Fra­gen zu Erb- und Erb­fol­ge­re­ge­lun­gen. 

Auch die Fra­ge, ob eine vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge der Ver­mö­gens­über­tra­gung durch Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag für Sie in Fra­ge kommt, beant­wor­ten wir Ihnen ger­ne.

Im Rah­men unse­rer Bera­tung ist es unse­re Prio­ri­tät steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Aspek­te mit  ihren indi­vi­du­el­len Inter­es­sen zu ver­bin­den, um somit Sie und Ihr Ver­mö­gen gegen den Zufall zu wapp­nen.

Ihr Ver­mö­gen, Ihr Wil­le – Unse­re Ver­ant­wor­tung.