Ihr Vermögen, Ihr Wille – Unsere Verantwortung
Die Gestaltung eines Testaments, Erbvertrags oder Vermächtnisses für den „Fall der Fälle“ kann eine schwierige, nervenzehrende und persönliche Belastung sein. Bestraft wird dabei der, der zu Lebzeiten nicht genügend vorgesorgt hat.
Damit Sie Ihr Vermögen auch immer in den richtigen Händen wissen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre letztwillige Verfügung in Form eines Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags wirksam zu errichten und beraten Sie darüber hinaus natürlich bei allen Fragen zu Erb- und Erbfolgeregelungen.
Auch die Frage, ob eine vorweggenommene Erbfolge der Vermögensübertragung durch Testament oder Erbvertrag für Sie sinnvoll ist, beantworten wir Ihnen gerne.
Dabei legen wir großen Wert darauf, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte mit Ihren individuellen Interessen zu verbinden, um Ihre Nachfolgeregelung bestmöglich im Voraus zu planen.