Steuerstrafrecht

Wir ste­hen an Ihrer Sei­te

Bei der hohen Anzahl und der Kom­ple­xi­tät der deut­schen Steuer­gesetze lässt sich unrecht­mä­ßi­ges Han­deln oft nur schwer erken­nen. Doch die Fol­gen dafür sind umso här­ter: hohe Nachzahlungs­anordnungen, lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­hand­lun­gen, per­sön­li­che Stra­fen – und das ist erst der Anfang.

Um sich die­se und etwa­ige ande­re Unan­nehm­lich­kei­ten zu erspa­ren, gibt es vor allem eines, was Sie tun kön­nen: Sor­gen Sie früh­zei­tig vor. Ken­nen Sie Ihren Stand­punkt im Steu­er­recht, ken­nen Sie Ihre Rech­te und Pflich­ten und ent­ge­hen Sie somit den Fän­gen der Jus­tiz. Dabei ist eine umfas­sen­de Bera­tung Ihr ers­ter Schritt.

Wen­den Sie sich an uns und tref­fen Sie auf jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung gepaart mit umfas­sen­dem Wis­sen und wie­gen Sie sich somit in dem woh­li­gen Gefühl, das Recht auf Ihrer Sei­te zu haben.

Natür­lich ste­hen wir Ihnen aber auch zur Sei­te, wenn das „Kind bereits in den Brun­nen gefal­len“ ist und Sie eine kom­pe­ten­te und ziel­ge­rich­te­te steu­er­straf­recht­li­che Ver­tre­tung im Kon­flikt­fall benö­ti­gen.­