Wir kümmern uns um Ihre Grundsteuererklärung
Grundstückseigentümer müssen vierteljährlich Grundsteuer entrichten. Die Grundsteuer fließt in vollem Umfang den Kommunen zu und ist mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro für diese eine zentrale Einnahmequelle.
Das Bundesverfassungsgericht gab mit seiner Entscheidung vom 10. April 2018 bekannt, dass die angewandten Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken für die Bemessung der Grundsteuer bis dato verfassungswidrig sind und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis Ende 2019.
Der Freistaat Bayern ist dieser Aufforderung durch das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 nachgekommen und hat eine vom Bundesrecht abweichende Regelung zur Bewertung des Grundvermögens etabliert.
Infolgedessen sind Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 verpflichtet. Nach Prüfung durch die Finanzämter sollen im Anschluss zum Bewertungsstichtag / Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 neue Bescheide über den Grundsteuermessbetrag ab 01.01.2025 ergehen.
Hierzu ist eine digitale Feststellungserklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Januar 2023 (Bayern: 30. April 2023) beim Finanzamt einzureichen.
Ferner greift die neue Grundsteuerreform auch zukünftig bei Neuerwerb einer Immobile bzw. bei Änderung einer Bestandsimmobilie.